
Wer kurz vor dem Rentenalter arbeitslos wird, findet häufig keine Stelle mehr. Kritisch wird es erst recht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder endet. Dann sind die Betroffenen gezwungen, das Vermögen aufzubrauchen, die AHV-Rente vorzubeziehen oder die Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule anzutasten.
Am Schluss steht häufig die Sozialhilfe. Um diese zu entlasten und um einen gesicherten Übergang in die Pensionierung zu ermöglichen, gibt es Überbrückungsleistungen für ältere Ausgesteuerte.
