
4150 Franken Schadenersatz
Die Einzelheiten der Auseinandersetzung sind naturgemäss umstritten, beide Parteien hatten ihre persönliche Realität, die sie vor Gericht auch aussagten. Das Bezirksgericht Leuk und Westlich-Raron hielt schliesslich fest, dass der Firmenwagenfahrer den Ferrari-Mann geschlagen, dessen Sonnenbrille an sich genommen und eine Beule an der Seitentür des Luxusautos verursacht habe. Es verurteilte ihn wegen Tätlichkeiten, Sachentziehung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung.
