
Herr Stoll, als vor 20 Jahren das Öffentlichkeitsgesetz eingeführt wurde, waren Sie einer der wenigen Journalisten, die damit arbeiteten. Wie blicken Sie auf diese Zeit zurück?
Obwohl das Gesetz bereits galt, musste ich damals Dokumente oft mühsam durch Schlichtungsverfahren und Gerichtsprozesse erstreiten. Ich hatte aber im Ausland gesehen – etwa in den USA oder Nordeuropa –, welche wichtigen Recherchen dank diesen Zugangsrechten von Medienschaffenden umgesetzt werden konnten. Deshalb wollte ich dieses Instrument auch in der Schweiz etablieren. Zunächst galt es, das Öffentlichkeitsprinzip in einer Verwaltung durchzusetzen, die naturgemäss ein Interesse an Vertraulichkeit hat, und zugleich bei Medien und Verwaltung Prozesse zu etablieren, die einen möglichst hürdenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglichen. Heute ist vieles besser, aber dennoch ist Transparenz nach wie vor keine Selbstverständlichkeit.
