
Wenn ein Partner nach der Scheidung nicht allein für seinen Unterhalt aufkommen kann, muss der andere finanziell aushelfen. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Ehe lebensprägend war oder nicht.
Das Gericht schaut dabei genau hin: Wie lange dauerte die Ehe? Wer kümmerte sich um Haushalt oder Kinder, während der andere Karriere machte? Und ist es dieser Person nach langjähriger Ehe noch möglich, im früheren Beruf Fuss zu fassen?
Bei Altersehen ist entscheidend, ob ein Ehegatte während vieler Jahre zum Wohl der Gemeinschaft beigetragen hat. Wenn ja, darf er die eheliche Solidarität in Anspruch nehmen.
Haben Sie Fragen zum nachehelichen Unterhalt? Unser Beratungszentrum unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Rechte und Pflichten zu klären.