
Geregelt ist nur, dass man seine Tickets zurückgeben kann, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird. Dass aus Zivadiliring kurzerhand Zivaring geworden ist, könnte einer eigentlichen Absage gleichkommen. Doch Beobachter-Rechtsexpertin Nicole Müller relativiert: «Damit man von einer Absage sprechen kann, müsste sich der Charakter der Veranstaltung schon vollständig ändern.» Besucherinnen müssen also noch einigermassen das erwarten können, wofür sie einst bezahlt haben.