
Um Verwaltungskosten zu sparen, kann man auch eine Unterstiftung gründen. Diese wird als unselbständige Stiftung von einer sogenannten Dachstiftung verwaltet. Der Zweck der Dachstiftungen ist meist weit gefasst, und ihre Aufgabe besteht darin, die Unterstiftungen professionell zu verwalten und viele administrative Aufgaben zentral zu erfüllen.
- Vorteil: Es braucht weniger Kapital, und Ihre Stiftung profitiert vom Know-how und von den zentralen Dienstleistungen der Dachstiftung.
- Nachteil: Die Unterstiftung verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Eine Familienstiftung kann in der Schweiz gegründet werden, um Vermögen für eine längere Zeit und über mehrere Generationen an die Familie zu binden. Sie muss aber einen konkreten Zweck wie die Erziehung, Ausbildung oder Unterstützung von in Not geratenen Angehörigen verfolgen. Reine Unterhaltsstiftungen, die den Familienangehörigen sozusagen ein bedingungsloses Grundeinkommen ermöglichen, sind in der Schweiz im Gegensatz etwa zu Liechtenstein nicht erlaubt.
- Vorteil: Sie können Ihre Familie auch lange nach Ihrem Tod noch unterstützen, und das Geld kann von den Nachkommen nicht verschwendet oder verspekuliert werden.
- Nachteil: Es herrscht eine strikte Zweckbindung, das Kapital ist Ihren Nachkommen für eigene Unternehmungen entzogen.