
«Kritische Äusserungen über bestimmte Gruppen sind strafbar, wenn den Personen aufgrund der Ethnie, Religion, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung das gleichberechtigte Dasein abgesprochen wird», stellt Meyer klar. Wenn also jemand eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. «Die Aussagen sind aber nur strafbar, wenn sie öffentlich erfolgen. Rassistische Äusserungen im Familien- und Freundeskreis sind nicht strafbar», ergänzt Meyer. «Am Ende entscheidet im Einzelfall immer das Strafgericht.»
