
«Wichtige Klarstellung»
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) weist auf Anfrage des Beobachters darauf hin, dass «die Unterscheidung zwischen Vermögen und Einkommen in gewissen Fällen kompliziert sein kann». Deshalb begrüsst die Skos, dass nun zumindest für die vorliegende Konstellation einer Darlehensforderung, die schon vor dem Bezug von Sozialhilfe bestanden hat, eine höchstrichterliche Beurteilung vorliegt. Auch Daniela Bleiker Patt vom Beobachter-Beratungszentrum findet den Entscheid «eine wichtige Klarstellung für die Rechtspraxis».