
Sobald das der Fall ist, steuert die Krankenkasse ihren Anteil bei. Sie übernimmt 90 Prozent des Rechnungsbetrags, die restlichen 10 Prozent sind als Selbstbehalt weiterhin aus dem eigenen Portemonnaie zu bezahlen. Der Selbstbehalt ist aber immerhin auf 700 Franken pro Jahr beschränkt.