
Meistens gehen die Eheleute nicht zum gleichen Zeitpunkt in den Ruhestand, etwa aufgrund eines Altersunterschieds. Die Plafonierung greift aber, sobald beide eine Altersrente beziehen. Und daher muss der Partner, der zuerst pensioniert wurde, mit einer Kürzung der Rente rechnen, die ihm schon zugestellt wird. Dies wirkt sich auch auf die 13. AHV-Rente aus, wie die folgende Musterrechnung zeigt. Sie geht von der Maximalrente und vom Renteneintritt des Partners zur Jahresmitte aus.
