
Um das zu klären, stützt sich das Schwyzer Kantonsgericht auf ein Lichtgutachten. Dieses zeigt: Der Schatten der Birken fällt erst am späten Nachmittag auf das Grundstück der Klägerin. Im Sommer liegt der Sitzplatz nie komplett im Dunkeln. Und im Winter, wenn die Birken ihre Blätter verlieren, dringt immer noch etwas Licht durch die kahlen Äste.
